vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollstreckbarer Räumungsauftrag des InsolvenzG an den Schuldner

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/72ZIK 2015, 66 Heft 2 v. 6.5.2015

IO: §§ 5, 78 Abs 1

EO: § 349

Durch die Eröffnung eines Konkursverfahrens wird das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Schuldners seiner freien Verfügung entzogen. Dieser bleibt zwar Eigentümer der Insolvenzmasse, das alleinige Verwaltungs- und Verfügungsrecht hat aber der Masseverwalter. Dieser ist der gesetzliche Stellvertreter des Schuldners hinsichtlich des konkursverfangenen Vermögens. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner daher auch sein Gebrauchsrecht an den in die Masse fallenden Liegenschaften, Häusern,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte