vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sekundärinsolvenzverfahren: Niederlassung/Legitimation für Eröffnungsanträge

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/43ZIK 2015, 35 Heft 1 v. 28.2.2015

EuInsVO: Art 2 lit h, Art 3 Abs 2, Art 29 lit b

Eine Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Gesellschaftssitzes Gegenstand eines Liquidationsverfahrens ist, kann Gegenstand eines Sekundärinsolvenzverfahrens in dem Mitgliedstaat sein, in dem sie ihren Gesellschaftssitz und eigene Rechtspersönlichkeit hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte