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Eigenverwaltung im Schuldenregulierungsverfahren und Beschwerden eines Gläubigers

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/39ZIK 2015, 32 Heft 1 v. 28.2.2015

IO: §§ 84, 124 Abs 3, §§ 186 ff, 260

Massegläubiger können sich bei Verweigerung oder Verzögerung der Leistung an das InsolvenzG um Abhilfe wenden

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