Verschiedene Senate des OGH prüften zuletzt, ob AvW-Genussschein-Inhabern Ansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 zustehen. Die Antworten divergieren. Ziel der Autoren ist es, in diesem Beitrag eine klärende Analyse der Voraussetzungen für eine Entschädigung gem § 75 WAG vorzunehmen.