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Rabl/Foglar-Deinhardstein, Anlegerentschädigung gemäß § 75 WAG für geschädigte AvW-Genussscheininhaber, ÖBA 2014, 838:

FachliteraturKreditzschutzBearbeiterin: Sophie-Katharina MatjazZIK 2015/26ZIK 2015, 25 Heft 1 v. 28.2.2015

Verschiedene Senate des OGH prüften zuletzt, ob AvW-Genussschein-Inhabern Ansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 zustehen. Die Antworten divergieren. Ziel der Autoren ist es, in diesem Beitrag eine klärende Analyse der Voraussetzungen für eine Entschädigung gem § 75 WAG vorzunehmen.

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