Der Beitrag setzt sich mit den Rechtsfolgen auseinander, die sich aus dem Bestehen einer Simultanhypothek nachfolgender Hypotheken ergeben. Dabei spielen zwar die Verteilungsgrundsätze (§ 214 EO) eine große Rolle, es sind aber auch Fragen der Änderung der Rechtsverhältnisse zwischen Liegenschaftseigentümern, der Pfandfreilassung zwischen den Liegenschaftseigentümern, der Pfandfreilassung eines der mithaftenden Objekte sowie des Verfügungsrechts des Liegenschaftseigentümers über die freigewordene Pfandstelle der Simultanhypothek (§§ 469, 469a ABGB) angesprochen.