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Wühl, Zu den Voraussetzungen und Rechtswirkungen der sog "Zwangsstundung" gem § 11 Abs 2 IO, ÖJZ 2015/2:

FachliteraturInsolvenzrechtBearbeiterin: Sophie-Katharina MatjazZIK 2015/20ZIK 2015, 24 Heft 1 v. 28.2.2015

Die Bestimmung des § 11 Abs 2 IO will verhindern, dass in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens (bestimmte) Aus- bzw Absonderungssachen aus der Insolvenzmasse eines unternehmerisch tätigen Schuldners "herausgerissen" werden. Der Gehalt und die Anwendung der angeführten Norm scheinen jedoch alles andere als klar zu sein. Der Autor versucht daher, einen - vor allem auch für die Insolvenzrechtspraxis dienlichen - Beitrag zu ausgewählten Problemen rund um die Bestimmung des § 11 Abs 2 IO zu leisten.

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