Durch das Rechnungslegungsgesetz wurde im UGB eine Erläuterungspflicht der organschaftlichen Vertreter im Anhang zum Jahresabschluss bei Überschuldung der Gesellschaft festgelegt. Ein ausgewiesener Negativposten auf der Passivseite der Bilanz fordert daher eine "Erläuterung", warum keine Überschuldung iSd Insolvenzrechts vorliegt. Der Beitrag beleuchtet die damit zusammenhängenden Fragen zum Begriff der Überschuldung und zur Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts.