vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bescheidadressat im Insolvenzverfahren - ins Ausland anders?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel/Mag. Richard KettischZIK 2015/8ZIK 2015, 16 Heft 1 v. 28.2.2015

Die Konkursverwaltung im Verfahren über eine Schweizerische Juristische Person rügte mittels Säumnisbeschwerde, dass eine Berufungsentscheidung (Umsatzsteuerfestsetzung) nicht wirksam ergangen wäre. Es sei nämlich nicht die Masse adressiert gewesen, sondern die Schuldnerin. Der VwGH befand die Bescheidadressierung zwar für mangelhaft, hielt den Mangel aber für unschädlich. Konträr zur stRsp zum vergleichbaren Inlandssachverhalt befand er den Bescheid für wirksam ergangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte