Der Beitrag setzt sich mit dem Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG im Zusammenhang Informationsverbundsystemen kreditgebender Institutionen zur Bonitätsbeurteilung (Warnliste der Banken und Kleinkreditevidenz) auseinander.
Der Beitrag setzt sich mit dem Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG im Zusammenhang Informationsverbundsystemen kreditgebender Institutionen zur Bonitätsbeurteilung (Warnliste der Banken und Kleinkreditevidenz) auseinander.