Art 39 European Market Infrastructure Regulation stellt clearingpflichtigen Finanzparteien und Unternehmen unterschiedliche Schutzmechanismen zur Verfügung. Damit geht die Frage einher, wie sicher dieser Schutz ausfällt und wen das Ausfallsrisiko trifft. Der Beitrag setzt sich mit diesen Fragen auseinander.