In der Praxis häufen sich Fälle, in welchen der Schuldner aufgrund eines Insolvenzeröffnungsantrages eines Gläubigers einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens oder eines Zahlungsplanverfahrens stellt, der den gesetzlichen Voraussetzungen nicht genügt. Erörtert werden soll daher, wie mit mehreren derartigen "Insolvenzanträgen" zu verfahren ist.