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Eröffnungsantrag eines Gläubigers und Forderung aus Eigenkapital ersetzender Leistung

JudikaturZIK 2014/273ZIK 2014, 188 Heft 5 v. 31.10.2014

IO: §§ 57a, 66, 67, 70

EKEG: §§ 1, 14

Auch Gläubiger von Eigenkapital ersetzenden Forderungen können einen Insolvenzeröffnungsantrag stellen. Damit soll auch dieser Gläubigergruppe die Möglichkeit eingeräumt werden, eine geordnete Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Konkursverfahrens zu erzwingen. Im Konkurs sind jedoch deren Forderungen nachrangig, nämlich nach den Insolvenzforderungen, zu befriedigen.

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