Aus Anlass der OGH-E 2 Ob 17/13h setzt sich der Autor kritisch mit der hypothetischen Alternativveranlagung auseinander. Besonders kritisch steht er dem Umstand entgegen, dass Anlegern ohne vorgefassten Anlagewunsch ein Freibeweis aufgedrängt wird.
Aus Anlass der OGH-E 2 Ob 17/13h setzt sich der Autor kritisch mit der hypothetischen Alternativveranlagung auseinander. Besonders kritisch steht er dem Umstand entgegen, dass Anlegern ohne vorgefassten Anlagewunsch ein Freibeweis aufgedrängt wird.