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Kein Privatbeteiligtenanspruch der Insolvenzmasse bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer gem §§ 156 und 159 StGB?

AufsätzeDr. Otto WerschitzZIK 2014/243ZIK 2014, 165 Heft 5 v. 31.10.2014

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zählt zweifellos zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gem § 81 IO. 11So auch OGH 13 Os 132/01; 8 Ob 4/91; 8 Ob 624/88. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, ob die Insolvenzmasse sich auch einem Strafverfahren gegen den vormaligen Geschäftsführer wegen §§ 156 und 159 StGB anschließen darf und Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

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