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Veräußerungsverbot und "ewiger Konkurs"

JudikaturZIK 2014/224ZIK 2014, 148 Heft 4 v. 29.8.2014

IO: §§ 121 f, 123a

ABGB: § 364c

Einem Masseverwalter steht ein Rekurs gegen einen Beschluss zu, womit dessen Schlussrechnung bloß als Zwischenrechnung genehmigt und dessen Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wurde. Solche Entscheidungen betreffen unmittelbar die Rechtsstellung des Masseverwalters, weil er mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens als Masseverwalter enthoben und seiner Pflichten entbunden wird. Wird eine Schlussrechnung bloß als Zwischenrechnung gebilligt, dann fehlt eine notwendige Voraussetzung für die vom Masseverwalter begehrte Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

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