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Provisionsansprüche eines Angestellten als bedingte Insolvenzforderungen

JudikaturZIK 2014/215ZIK 2014, 144 Heft 4 v. 29.8.2014

IO: § 51 Abs 1

AngG: § 10 Abs 3

Als bedingt entstanden ist eine Forderung schon dann anzusehen, wenn ihr Rechtsgrund vorhanden oder der rechtserzeugende Tatbestand zum Teil gegeben ist (RIS-Justiz RS0017507; 8 Ob 64/12p). Als aufschiebend bedingte Forderungen iSd Insolvenzrechts sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen, sondern auch gesetzlich bedingte Ansprüche (RIS-Justiz RS0051527, RS0017507).

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