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Zur Haftung des Prospektkontrollors

JudikaturZIK 2014/164ZIK 2014, 118 Heft 3 v. 30.6.2014

InvFG 1993: §§ 24 ff

KMG: § 11

Der Prospekt für Erwerber eines ausländischen Kapitalanlagefondsanteils muss alle Angaben enthalten, die im Zeitpunkt der Antragstellung für die Beurteilung der ausländischen Kapitalanlagefondsanteile von wesentlicher Bedeutung sind. Der Prospektkontrollor haftet für unrichtige oder unvollständige Kontrollen bei eigenem groben Verschulden bzw grobem Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen wurde.

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