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Aus § 69 Abs 3a IO ergibt sich keine Vertretungsbefugnis des Mehrheitsgesellschafters nach Insolvenzantragstellung

AufsätzeMMag. Dr. Michael Pucher, LL.M. (Harvard)ZIK 2014/113ZIK 2014, 82 Heft 3 v. 30.6.2014

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