Anlässlich der bevorstehenden Reform zur EuInsVO, die ua deren Anwendungsbereich einer Erweiterung zuführen und die Unternehmenssanierung sowie die Entschuldung natürlicher Personen in den Mitgliedstaaten anpassen will, nimmt der Autor in seinem Beitrag zu den bisherigen Reformvorschlägen Stellung und liefert eigene Lösungsansätze.