Den Gegenstand des Beitrags bildet die Behandlung der Insolvenzverschleppungshaftung bei grenzüberschreitendem Sachverhalt. Dabei geht der Autor nicht nur auf die diesbezüglich erstmals vom EuGH ergangene E in der Sache "ÖFAB" ein, sondern befasst sich auch mit Abgrenzungsfragen von EuInsVO und EuGVVO.