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Der Treuhändersanierungsplan11Ergänzte Fassung des Vortrags, gehalten am 21. 1. 2014 im Rahmen des vom Verein "Interessengemeinschaft Sanierungsrecht" und Univ.-Prof. Dr. Alfred Burgstaller veranstalteten Seminars "Insolvenzrecht und Sanierung".

AufsätzeDr. Franz MohrZIK 2014/62ZIK 2014, 52 Heft 2 v. 30.4.2014

Mit dem IRÄG 201022BGBl I 2010/29. wurde der Sachwalterzwangsausgleich überarbeitet. Ins Auge springt, dass er nunmehr Treuhändersanierungsplan heißt. Trotz der Änderung der Begriffe von Zwangsausgleich zu Sanierungsplan und von Sachwalter zu Treuhänder blieb das Grundkonzept erhalten; dennoch gab es zahlreiche, nicht unbedeutende Änderungen.

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