1. Ende Februar wurde der Initiativantrag 25. GP 260/A eingebracht, der ua Änderungsvorschläge für die Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds enthält. Der Zuschlag gem § 12 Abs 1 Z 4 IESG soll dabei auf 0,45 % gesenkt werden.
1. Ende Februar wurde der Initiativantrag 25. GP 260/A eingebracht, der ua Änderungsvorschläge für die Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds enthält. Der Zuschlag gem § 12 Abs 1 Z 4 IESG soll dabei auf 0,45 % gesenkt werden.