Am 1. 1. 2012 ist in der Slowakei eine umfassende Novelle des Insolvenzrechts in Kraft getreten, dessen Bestimmungen im Wesentlichen ab 1. 1. 2013 wirksam sind. Die Autoren stellen die wesentlichen Neuerungen vor, die insb in der Neuregelung der Überschuldung - nach tschechischem und dt Vorbild -, der Haftung handlungsbefugter Personen des Schuldners bei verspätetem Konkursantrag, der Vereinfachung der Forderungsanmeldung sowie der Stärkung der Rechte abgesicherter Gläubiger bestehen.