Da die meisten Mitgliedstaaten der EU über Regelungen zu Entschuldungsverfahren mit teilweise sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen verfügen, untersuchen die Autoren anhand bestehender Rechtssysteme in England/Wales, Griechenland, Irland, Niederlande, Polen und Deutschland, ob ein gesamteuropäischer Mindeststandard besteht.