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Verfahrenshilfe für die Insolvenzmasse unter besonderer Berücksichtigung von Art 6 MRK, Art 47 Abs 3 GRC

AufsätzeMMag. Dr. Martin TrenkerZIK 2014/10ZIK 2014, 13 Heft 1 v. 28.2.2014

In Art 47 Abs 3 der Charta der Grundrechte (GRC) wurde erstmals ausdrücklich ein Grundrecht auf Verfahrenshilfe normiert. Der EuGH hatte aus diesem Anlass nunmehr bereits in zwei Entscheidungen11EuGH 13. 6. 2012, C-156/12 , GREP GmbH/Bayern; EuGH 22. 10. 2010, C-279/09 , DEB/BRD. zur Gewährung von Verfahrenshilfe für juristische Personen Stellung zu beziehen. Ausgehend von den Impulsen dieser Jud soll die im innerstaatlichen Recht seit langem thematisierte Frage diskutiert werden, ob Insolvenzgläubiger bei Prozessen der Insolvenzmasse22Zur umstrittenen Qualifikation des Insolvenzverwalters s nur Hierzenberger/Riel in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (2. Lfg; 1997) § 80 KO Rz 35 ff. - wie von der hM angenommen - als deren wirtschaftlich Beteiligte iSd § 63 Abs 2 ZPO zu qualifizieren sind.

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