IO: § 71b
RAO: § 34 Abs 1 Z 4
Ein ehemaliger Rechtsanwalt, dessen Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft wegen Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens erloschen ist, kann sich weiterhin selbst vertreten (RIS-Justiz RS0120040).