KO: §§ 9, 110
ABGB: § 1497
Die Frist zur Erhebung der Prüfungsklage ist eine verfahrensrechtliche Frist, daher ist zu ihrer Wahrung die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.
KO: §§ 9, 110
ABGB: § 1497
Die Frist zur Erhebung der Prüfungsklage ist eine verfahrensrechtliche Frist, daher ist zu ihrer Wahrung die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.