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Prüfungsklage und Verjährungshemmung

JudikaturZIK 2013/325ZIK 2013, 219 Heft 6 v. 31.12.2013

KO: §§ 9, 110

ABGB: § 1497

Die Frist zur Erhebung der Prüfungsklage ist eine verfahrensrechtliche Frist, daher ist zu ihrer Wahrung die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.

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