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Schlussrechnungsverfahren: Rekurslegitimation/keine Prüfung der Forderungsart

JudikaturZIK 2013/271ZIK 2013, 183 Heft 5 v. 31.10.2013

IO: §§ 46, 51, 121 Abs 3, §§ 122, 129 Abs 3

Massegläubigern steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu, wenn sie sich durch die Schlussrechnung (auch) in Individualansprüchen beschwert erachten.

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