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Teilaufhebung des Konkursverfahrens

AufsätzeDr. Axel Reckenzaun, MBLZIK 2013/239ZIK 2013, 165 Heft 5 v. 31.10.2013

Nach Auffassung des OGH kann nach Verteilung gem § 124a Abs 3 IO und Aufhebung des Verfahrens nach § 123a IO nicht ein konkreter Anspruch von den Wirkungen der Aufhebung ausgenommen werden. Bei dieser Aufhebungsart sei auch eine Nachtragsverteilung nicht vorgesehen.

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