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Aufklärungspflichten der Bank bei Tod eines Bürgen

JudikaturZIK 2013/231ZIK 2013, 155 Heft 4 v. 30.8.2013

ABGB: §§ 1346 ff

Der Erbe erhält durch die Universalsukzession die volle Herrschaft über den Nachlass und wird Schuldner der Erbschaftsgläubiger, er "setzt" im Wesentlichen also die Person des Erblassers "fort" (RIS-Justiz RS0038441 [T1]). Durch den Erbanfall als solchen können daher keine "neuen" Aufklärungspflichten gegenüber dem Erben hinsichtlich einer bereits wirksam zustande gekommenen Bürgschaft mit dem Erblasser begründet werden.

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