Die Autorin gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über wesentliche Neuerungen des ZVG. Sie geht insb auf die Ausgestaltung der Geldschuld als Bringschuld, die Rechtzeitigkeit der Zahlung im bargeldlosen Überweisungsverkehr sowie die diesbezügliche Sonderbestimmung für Verbraucher gem § 6a KSchG ein.