Die Autorin bespricht die E OGH 9 Ob 34/12h, nach der ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis und damit die Nichtigkeit des Zessionsvertrages vorliegt, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung des Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionar abtritt. Die Autorin steht der Entscheidung grds positiv gegenüber.