Das ZahlungsverzugsG hat mit einem neuen § 907a ABGB Grundfragen der Geldschuld neu geregelt, wie Ort und Art der Erfüllung sowie die Rechtzeitigkeit der Erfüllung bei Banküberweisungen. Der Beitrag liefert darüber hinaus einen Überblick über sonstige Änderungen durch das ZVG.