Anlässlich der E OGH 4 Ob 50/11y, die sich mit Aufklärungspflichten einer Depotbank gegenüber den Hinterlegern von Wertpapieren auseinandersetzt, untersucht der Autor allgemein diese Rechtsfragen.
Anlässlich der E OGH 4 Ob 50/11y, die sich mit Aufklärungspflichten einer Depotbank gegenüber den Hinterlegern von Wertpapieren auseinandersetzt, untersucht der Autor allgemein diese Rechtsfragen.