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Im Verfahren zur Verwertungsgenehmigung ist auch eine Ausscheidung zu prüfen

JudikaturZIK 2013/100ZIK 2013, 69 Heft 2 v. 2.5.2013

IO § 119

Bei sämtlichen Verwertungshandlungen des Masseverwalters ist deren Zweckmäßigkeit für die Masse zu beurteilen. Daher ist auch im Verfahren zur Genehmigung einer vom Masseverwalter beantragten Verwertung zu prüfen, ob statt einer Verwertung eine Ausscheidung der Sache für die Gläubiger vorteilhafter ist.

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