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Domej, Negative Feststellungsklagen am Deliktsgerichtsstand: Der EuGH schafft Klarheit, ecolex 2013, 123:

FachliteraturAufsätzeZIK 2013/86ZIK 2013, 60 Heft 2 v. 2.5.2013

Die Autorin bespricht das eine negative Feststellungsklage betreffende Urteil des EuGH (C-133/11 , Folien Fischer), nach dem nicht nur der (angeblich) Geschädigte, sondern auch der (vermeintliche) Schädiger am Deliktsgerichtsstand gem Art 5 Nr 3 EuGVVO klagen kann. Die Verfasserin begrüßt diese Entscheidung, zeigt aber auch noch offene Probleme der zuständigkeitsbegründenden Tatsachen sowie des Feststellungsinteresses auf.

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