Der Beitrag stellt überblicksweise den Kommissionsvorschlag zur Reform der EuInsVO vor und unterzieht das Reformvorhaben einer Evaluation. In Bezug auf den Entwurf begrüßt er insb die Erweiterung des Anwendungsbereichs der EuInsVO auf vorinsolvenzrechtliche und hybride Verfahren, die Schaffung vernetzter Insolvenzregister und die stärkere Koordinierung von Verfahren.