Insb Verfahren betreffend die Ansprüche von geschädigten Anlegern werden öfters unter Fremdfinanzierung der Prozesskosten durchgeführt. Dabei übernimmt eine Finanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, verlangt dafür aber einen Teil des erstrittenen Betrags. Auch im Insolvenzbereich machen Insolvenzverwalter bisweilen von dieser Möglichkeit Gebrauch, insb weil es in den letzten Jahren keine Verfahrenshilfe für Insolvenzmassen gab. (Siehe allgemein Nunner-Krautgasser, Prozesskostenfinanzierung im und nach dem Insolvenzverfahren, in Konecny, Insolvenz-Forum 2012 [in Druck]).