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Amtshaftung für Anlegerschäden wegen unterlassener/mangelhafter Aufsicht

JudikaturZIK 2013/55ZIK 2013, 37 Heft 1 v. 1.3.2013

BWG § 1 Abs 1 Z 19, § 70 Abs 4 Z 1 bis 3

WAG aF: § 24 Abs 1 und 3

Die Republik Österreich haftet Anlegern für Schäden, die sie aufgrund unzureichender Aufsichtstätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde bzw der Finanzmarktaufsichtsbehörde dadurch erleiden, dass ihre Forderungen gegenüber insolventen Anlagegesellschaften bzw der Anlegerentschädigungseinrichtung von Wertpapierfirmen nicht zur Gänze befriedigt werden. Die zur Zeit der (im Anlassfall relevanten) Aufsichtsfehler geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordneten ausdrücklich auch eine Bedachtnahme auf die Interessen der Anleger an, sodass kein Zweifel daran besteht, dass die gesetzlich vorgesehene Aufsicht nicht nur den Schutz der beaufsichtigten Unternehmen, sondern auch den Schutz der Anleger im Auge hatte. Damit können diese durch pflichtwidriges Aufsichtsverhalten verursachte Schäden aus dem Titel der Amtshaftung ersetzt verlangen (RIS-Justiz RS0124469).

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