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Aufgeschobene Räumungsexekution und Folgen der Nichtzahlung von Benützungsentgelten

JudikaturZIK 2013/34ZIK 2013, 22 Heft 1 v. 1.3.2013

IO § 12c

Benützt der Bestandnehmer das ehemalige Bestandobjekt seit Auflösung des Bestandverhältnisses bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens titellos, hat er keine Bestandzinse, sondern Benützungsentgelte zu zahlen. Bleibt er sie nach Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens schuldig, kann der Bestandgeber die Räumungsexekution fortsetzen.

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