Im Zuge der Grundbuchs-Novelle 2012 wurde die Treuhänderrangordnung eingeführt, die ein bedeutendes Instrument für eine Absicherung von Liegenschaftstransaktionen ist. Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Frage ein, ob ein zum Treuhänder bestellter Notar selbst die Rangordnungserklärung beglaubigen kann.