Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der beklagten Partei in einem anhängigen Zivilprozess und daraus resultierenden Schnittstellen zwischen Insolvenzverfahren und Zivilprozess auseinander. Dabei wird insb auf Fragen der Fortsetzung unterbrochener Verfahren als Prüfungsprozess, die Beendigung des Zivilverfahrens vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor Beendigung des Zivilverfahrens eingegangen.