Zu Beginn des Jahres 2013 wurde in Deutschland mit dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen die dritte Stufe der vorgesehenen Insolvenzrechtsreform eingeleitet. Ziel ist, wirtschaftliche Einheiten von Konzernen auch im Insolvenzfall zu erhalten und die Sanierungschancen von Unternehmensgruppen zu verbessern. Die Autorin gibt einen Überblick über den Entwurf.