Da das Insolvenzrecht kaum Regelungen zur Anfechtung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts enthält, die aushilfsweise anzuwendenden Prozessgesetze angesichts der unterschiedlichen Verfahrensstruktur nicht hinreichend Abhilfe schaffen können und sich daraus in der Praxis widersprüchliche Entscheidungen ergeben, setzt sich der Autor in seinem Beitrag mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rekurse in Insolvenzverfahren auseinander.