Anknüpfend an die OGH-Rsp (insb 6 Ob 134/11s), die sich mit der Reichweite der Zwangsstrafenregelung des § 283 UGB aufgrund von unterlassener unternehmensrechtlicher Rechnungslegung in der Insolvenz auseinandersetzt, versucht der Autor die Aussagen des OGH systematisch einzuordnen und sie einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Zugleich legt der Autor dar, was aus der OGH-Rsp zur Erfüllung unternehmensrechtlicher Bilanzierungsvorschriften für die Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften in der Insolvenz resultiert.