Die korrekte Ermittlung von Sondermassekosten gehört zu den wichtigsten und zugleich umstrittensten Fragen der Praxis. Nichts beschreibt die Unsicherheiten besser als die pointierte Bemerkung von Riel, wonach die Überschriften der einschlägigen Beiträge meistens mit einem Fragezeichen versehen sind.1 Der vorliegende Beitrag fügt sich in dieser Hinsicht nahtlos in die Serie ein. Gewidmet ist er den Auswirkungen der neuen Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf die Rechtsstellung eines Realkreditgebers im Insolvenzverfahren.