Die dreistufige Reform des dt Insolvenzrechts, deren erste Etappe im Vorjahr mit dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) abgeschlossen wurde, schreitet voran.
Die dreistufige Reform des dt Insolvenzrechts, deren erste Etappe im Vorjahr mit dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) abgeschlossen wurde, schreitet voran.