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Anlegerschäden durch Folgekauf von Wertpapieren und fehlerhafte Beratung

JudikaturZIK 2012/347ZIK 2012, 239 Heft 6 v. 27.12.2012

WAG 1996: § 15 Abs 1

§ 15 WAG 1996 schafft eine auf den allgemeinen Schadenersatzregelungen aufbauende, abgeschlossene Haftungsnorm, welche - außer bei Verletzung des § 14 Z 2 und Z 3 WAG - keine Anknüpfung als Schutzgesetz zulässt, aber eine gesetzliche Konkretisierung vorvertraglicher und auch nebenvertraglicher Verpflichtungen (RIS-Justiz RS0120998).

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