AußStrG: §§ 154 f
IO §§ 11, 46, 48
Masseforderungen sind Forderungen gegen die Insolvenzmasse. Die Gehaltsforderung eines Verstorbenen kann daher keine Masseforderung sein, weil die Verlassenschaft nicht Schuldner dieser Forderung ist und die Zession einer Forderung nur einen Gläubigerwechsel herbeiführt.